Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Arne Ryll, handelnd als Einzelunternehmen unter „Arne Ryll Unternehmensberatung“, Motzstr. 79a, 10779 Berlin (im Folgenden „Berater“), und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“). Die Leistungen des Beraters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(1) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem Berater und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Organisationsberatung sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions-, Workshop- und Begleitleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Beraters in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Aufnahme der Beratungstätigkeit zustande.
(3) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung beziehungsweise das vom Auftraggeber gegengezeichnete Angebot. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(1) Der Berater erbringt Leistungen der Organisationsberatung. Dazu zählen insbesondere die Analyse, Konzeption und Begleitung von Organisationsstrukturen, Prozessen, Schnittstellen und Veränderungsvorhaben.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die zu erbringenden Tätigkeiten, Termine und Liefergegenstände ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot oder einer separaten Leistungsbeschreibung.
(3) Der Berater schuldet eine fachgerechte Beratungs- und Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(4) Der Berater ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter erbringen zu lassen. Für deren Leistung haftet der Berater wie für eigenes Handeln nach Maßgabe von § 13 dieser AGB.
(5) Eine Erweiterung des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Berater alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zu Entscheidungen und Auskünften im Rahmen des Projekts befugt ist.
(3) Soweit der Berater im Hause des Auftraggebers tätig wird, stellt der Auftraggeber einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die erforderliche technische Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine nicht vertragsgerechte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. Der Berater ist berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend anzupassen und zusätzlichen Aufwand nach Aufwand abzurechnen.
(1) Die Vergütung erfolgt – je nach Vereinbarung im Einzelfall – auf Basis eines Stundensatzes oder als Festpreis pro Projekt. Die genaue Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Bei Abrechnung nach Stundensatz weist der Berater die geleisteten Stunden in einem Tätigkeitsnachweis aus, der der Rechnung beigefügt wird.
(3) Bei Festpreisvereinbarungen umfasst die Vergütung ausschließlich die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Beraters vergütet.
(4) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Nebenkosten werden, soweit nicht abweichend vereinbart, gegen Nachweis nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich zur Vergütung erstattet.
(2) Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Rechnungen des Beraters sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Berater ist berechtigt, bei längerfristigen oder umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen oder monatlich nach erbrachten Leistungen abzurechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Berater nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Der Berater gerät erst nach Mahnung in Verzug, sofern nicht ausnahmsweise eine kalendermäßig bestimmte verbindliche Frist vereinbart ist.
(3) Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Beraters liegen – insbesondere fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers – verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(1) Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(2) Der Berater verpflichtet eingesetzte Subunternehmer schriftlich auf die in § 10 dieser AGB geregelten Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten sowie auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(3) Die Auswahl, Steuerung und Kontrolle der Subunternehmer liegt im Verantwortungsbereich des Beraters. Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer entstehen hierdurch nicht.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technisches und kaufmännisches Know-how, Strategien, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Finanz- und Projektinformationen sowie Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind oder als solche gekennzeichnet wurden.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (c) ihr von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Der Berater darf den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz benennen und das Logo des Auftraggebers in einer Referenzliste verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Weitergehende inhaltliche Veröffentlichungen über den Auftrag bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Berater im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Der Berater räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Analysen, Präsentationen, Dokumente) mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke ein.
(2) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder die Nutzung über den vertraglichen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Beraters in Textform.
(3) Methoden, Modelle, Tools, Vorlagen und sonstiges allgemeines Beratungs-Know-how des Beraters, die nicht spezifisch für den Auftraggeber entwickelt wurden, bleiben Eigentum des Beraters und dürfen vom Berater auch für andere Aufträge verwendet werden.
(1) Der Berater haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Beraters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder von einer Garantie umfasst sind.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist die Haftung des Beraters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Beraters.
(6) Der Auftraggeber hat die Arbeitsergebnisse des Beraters unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist in Textform zu rügen.
(1) Soweit der Berater eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbringt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts; ein Anspruch auf Mangelbeseitigung im Sinne des Werkvertragsrechts besteht nicht.
(2) Werden ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen erbracht, hat der Auftraggeber dem Berater im Falle eines berechtigten Mangelanspruchs zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen.
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Bei Dienstverträgen ist die ordentliche Kündigung beider Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich, soweit nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit oder eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Berater insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten wesentlich verletzt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(5) Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Berater die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Netz- und Energieausfälle, Pandemien), berechtigen den Berater, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(2) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Beraters in Berlin. Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Textformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
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